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Dieser Artikel behandelt die EG als die Vorläuferorganisation der EU. Zur Europäischen Gemeinschaft, einer der drei Säulen der heutigen EU, siehe Europäische Gemeinschaft.

Die Europäischen Gemeinschaften (EG) waren die Vorgängerorganisation der Europäischen Union. Sie bestanden aus der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (abgekürzt EWG; seit 1993 Europäische Gemeinschaft, ebenfalls mit EG abgekürzt) und der Europäischen Atomgemeinschaft (abgekürzt EAG, heute EURATOM). Bis zum Auslaufen des zugrunde liegenden Vertrages von Paris im Jahr 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (abgekürzt EGKS, auch Montanunion) zu den Europäischen Gemeinschaften. Ihre Regelungen wurden im Wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen.

Seit dem Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften 1957 und dem Fusionsvertrag (unterzeichnet 1965, in Kraft getreten 1967) haben die drei (heute zwei) Gemeinschaften ein gemeinsames Parlament, eine gemeinsame Kommission, einen gemeinsamen Rat, einen gemeinsamen Rechnungshof und einen gemeinsamen Gerichtshof.

Europäische Union ? Geschichte, Struktur und Verträge
1951 1957 1965 1986 1992 1997 2001 2007 **
Europäische Gemeinschaften (EG *) E U R O P Ä I S C H E   U N I O N   ( E U )
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) (2002 ausgelaufen ? EG)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
* EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom Justiz und Inneres (JI) (JZZ und Personenverkehr ? EG)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom)
Vertrag von
Paris
Vertrag von
Rom
Fusions-
vertrag
EEA Vertrag von
Maastricht
Vertrag von
Amsterdam
Vertrag von
Nizza
Vertrag von
Lissabon
(** noch nicht in Kraft)

?DREI SÄULEN? ? EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS





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