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Eine Kronkolonie (veraltet für: Britische Überseegebiete) ist im britischen Staatsrecht die von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung. Heute verfügen die meisten Kronkolonien in verschiedener Abstufung über eine Selbstverwaltung (innere Autonomie). Nur die Außenpolitik und die Verteidigung obliegt weiterhin Großbritannien. Ziel ist die vollkommene Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung, wie zum Beispiel Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten.

[Bearbeiten] Ehemalige Kronkolonien

Viele der jetzigen Mitglieder des britischen Commonwealth waren zuvor Kronkolonien. Davon zu unterscheiden sind unter anderem britische Protektorate und die späteren selbstverwalteten Dominions sowie Gebiete, die unter der Verwaltung eines Dominions standen.

Siehe hierzu: Britische Kolonien

Bedeutende Kronkolonien waren unter anderem:






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