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Sanitäter



Sanitäter, im weiteren Sinn, ist eine gebräuchliche Bezeichnung für nichtärztliche Rettungsdienst-Mitarbeiter und die Sanitätssoldaten und -dienstgrade der Armeen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Deutschland
    • 1.1 Sanitätsausbildung
      • 1.1.1 Inhalt der Ausbildung
      • 1.1.2 Bezeichnungen
      • 1.1.3 Bundeswehr
  • 2 Österreich
  • 3 Schweiz
  • 4 Siehe auch

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland besteht ein Unterschied zwischen den Begriffen Sanitäter und Rettungssanitäter:

Im Militärischen Bereich ist Sanitäter die inoffizielle Bezeichnung für nichtärztliche Angehörige des Sanitätsdienstes, sie wird dabei meistens nicht auf Offiziere angewendet. Die unterschiedliche medizinische Qualifikation wird bei diesem Begriff nicht erkennbar, diese drückt sich dann u. A. im entsprechenden militärischen Dienstgrad aus.

[Bearbeiten] Sanitätsausbildung

Die Sanitätsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Erste-Hilfe-Kenntnisse aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang. Sie stellt die Fachausbildung für den Sanitätsdienst als Teil des Katastrophenschutzes dar und ist bei vielen Hilfsorganisationen Bestandteil der Helfer(grund)ausbildung, die vor einer Tätigkeit im Sanitätswachdienst erforderlich ist.

Feste - gesetzliche - Vorgaben gibt es für die Sanitätsausbildung nicht; die Hilfsorganisationen haben jeweils eigene (aber ähnliche) Ausbildungspläne entworfen und benennen die verschiedenen Ausbildungsstufen auch anders.

[Bearbeiten] Inhalt der Ausbildung

Inhaltlich umfasst sie neben der Wiederholung und Vertiefung von Themen der Ersten Hilfe wie Schock, Stromunfälle, Frakturen, Herzkrankheiten, allgemeine Notfälle und Bagatellverletzungen insbesondere auch gerätekundliche Teile, so den Umgang mit Blutdruck- und Blutzuckermeßgeräten, Absaugungs- und Beatmungshilfsmitteln, medizinischem Sauerstoff sowie Schienungs- und Transportmitteln und Assistenz und Vorbereitung ärztlicher Maßnahmen wie Injektion, Infusion und Intubation. Am Ende dieser Ausbildung finden üblicherweise schriftliche und praktische Prüfungen statt.

[Bearbeiten] Bezeichnungen

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) unterscheidet die Sanitätslehrgänge A, B und C; diese Einteilung hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) (jedenfalls hinsichtlich der Lehrgänge A und B) übernommen. Die JUH kannte früher stattdessen die inhaltsmäßig vergleichbaren Ausbildungen Erste Hilfe für Fortgeschrittene und Sanitätshelfer, die seit 1997 nach einer Neustrukturierung der Ausbildungsangebote als Modul B2 der Integrierten Basisausbildung Sanität und Betreuung für alle Helfer zusammengefasst sind.

Die DLRG unterscheidet somit auch zwischen Sanitätshelfer und "Sanitäter"; die JUH kennt nur den Sanitätshelfer, meint damit aber das, was die DLRG "Sanitäter" nennt. Der Malteser Hilfsdienst verwendet wie auch die JUH die Bezeichnung "Sanitätshelfer", hat jedoch im "Einsatzsanitäter" auch eine Qualifikation die zwischen dem "Sanitäter" des DRK und dem Rettungshelfer anzusiedeln ist. Keine dieser Bezeichnungen ist gesetzlich geschützt oder in irgendeiner Weise organisationsübergreifend genormt, im Unterschied zur rettungsdienstlichen Ausbildung, die zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistent qualifiziert.

Für die in einer Einsatzeinheit tätigen Helfer beim DRK ist die Ausbildung unterschiedlich geregelt. Alle Angehörigen der Einsatzeinheit müssen den Sanitätslehrgang A haben. Die Angehörigen der Sanitätsgruppe müssen zusätzlich die Sanitätslehrgänge B und C absolvieren. Eine unterschiedliche Bezeichnung der Sanitäter gibt es hier nicht. Es werden zwar oftmals verschiedene Begrifflichkeiten verwendet, z. B. Sanitätshelfer und Sanitäter, es gibt jedoch innerhalb des DRK keine Unterscheidung.

Im Arbeiter-Samariter-Bund werden drei Stufen der Sanitätsausbildung unterschieden. In den Erste-Hilfe-Aufbaulehrgang (EHA), der auch für die Bevölkerung angeboten wird, in den Sanitätshelferlehrgang (SHL) und in den Sanitätsdienstlehrgang (SDL). Nach erfolgreicher Teilnahme - bestandener Prüfung - des SHL, wird der Helfer zum Sanitätsersthelfer. Der erfolgreiche Abschluss des SDL macht aus dem Teilnehmer einen Sanitätshelfer.

Die Einsatzkräfte können darüber hinaus zu Rettungshelfern oder Rettungssanitätern auf den jeweiligen Landesschulen ausgebildet werden.

[Bearbeiten] Bundeswehr

Die genannten Inhalte werden auch im Wesentlichen in der Sanitätsgrundlagenausbildung (früher: "SAN-1") der Bundeswehr gelehrt. Diese wird nach der Allgemeinen Grundausbildung durchgeführt, wenn der Rekrut zum Sanitätssoldaten ausgebildet werden soll. Ist dies nicht der Fall, wird in der Grundausbildung nur ein zweitägiger erweiterter Erste-Hilfe-Lehrgang durchgeführt.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich bezeichnet man damit allgemein Personal im Rettungsdienst (Rettungs- und Notfallsanitäter). Auch nichtärztliches medizinisches Personal des Bundesheeres wird in der Regel als "Sani" bezeichnet.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz existiert seit kurzem das Berufsbild des diplomierten Rettungssanitäters, der die höchstqualifizierte nicht-ärztliche Person im Rettungsdienst darstellt.

[Bearbeiten] Siehe auch






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