Die Regeneration (von lateinisch regeneratio = Erneuerung) ist eine Phase der Schweizergeschichte. Als «Regenerationszeit» gilt die Zeit zwischen 1830 und 1848, d.h. dem Ende der Restauration (1815?1830) und dem Ende des Sonderbundskriegs von (1847/48). 1839?1844 kam es zu einer Reihe von konservativen Gegenbewegungen, auf die 1845?1847 eine Radikalisierung der Regenerationsbewegung folgte, als deren Kulmination die Bundesstaatsgründung gelten kann.
In der Schweiz wurde 1830 durch die Julirevolution in Paris eine liberale Erneuerungsbewegung angestossen bzw. verstärkt. Ende 1830 und anfangs 1831 scharten die liberalen Führer, meist Angehörige der ländlichen Oberschicht, ihre Anhänger in grossen Volksversammlungen um sich und schlugen Reformen vor. In den Kantonen Thurgau, Zürich (Ustertag), Bern und Solothurn genügten diese Demonstrationen der Landbevölkerung, um die Regierungen zur Ausarbeitung von neuen Verfassungen und zu Neuwahlen zu bewegen. In der Waadt, im Aargau, in Freiburg und Schaffhausen erzwang das Landvolk liberale Verfassungen durch bewaffnete Züge in die Hauptstadt. In Kanton Basel trennte sich die Landbevölkerung 1833 von der nicht reformwilligen Stadt und bildete den selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft. Auch in Schwyz kam es kurzzeitig zu einer Abspaltung eines Kantons Ausserschwyz. 1833 gelang hier jedoch die Wiedervereinigung unter einer neuen Verfassung, die allen Kantonsbürgern gleiche Rechte zubilligte.
Die zentralen Forderungen der liberalen Revolution waren Volkssouveränität, Aufhebung der Pressezensur, Trennung von Kirche und Staat, repräsentative Regierungen und Rechtsgleichheit. Verfassungen im liberalen Sinn entstanden bis 1831 in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Waadt sowie etwas verspätet in Basel-Landschaft und Glarus. Dadurch wurde in den betroffenen Kantonen das Regiment der Aristokratie bzw. des Patriziats der wenigen alteingesessenen Familien oder der Stadt über die Landschaft beendet.