vorlagen-zauber.net
Web-Empfehlungen:
Person der Zeitgeschichte
|
|
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. |
 |
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Die Person der Zeitgeschichte (englisch public figure) ist ein Begriff in der Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht am eigenen Bild, und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
|
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rechtslage in Deutschland
- 2 Siehe auch
- 3 Literatur
- 4 Weblinks
|
[Bearbeiten] Rechtslage in Deutschland
Das Recht am eigenen Bild ist im deutschen Gesetz in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geregelt. Es wird die absolute und relative Person der Zeitgeschichte unterschieden, bei der jeweils Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht aufeinandertreffen. Absolute Personen stehen durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit, zum Beispiel Angehörige aus Königshäusern und berühmte Wissenschaftler. Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zählen meistens Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozessbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen soll nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Person des öffentlichen Lebens
- Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung
[Bearbeiten] Literatur
- Judith Riede: Die Person der Zeitgeschichte im deutschen und amerikanischen Bildnisschutz. Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 57. Hamburg, 2000, 373 Seiten, ISBN 3-8300-0170-3
[Bearbeiten] Weblinks
- Joachim Elsner, Stefan Mose: Das Recht am eigenen Bild (Stand Juni 1997)
|
|
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Home | Impressum