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Person der Zeitgeschichte



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Die Person der Zeitgeschichte (englisch public figure) ist ein Begriff in der Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht am eigenen Bild, und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Rechtslage in Deutschland
  • 2 Siehe auch
  • 3 Literatur
  • 4 Weblinks

[Bearbeiten] Rechtslage in Deutschland

Das Recht am eigenen Bild ist im deutschen Gesetz in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geregelt. Es wird die absolute und relative Person der Zeitgeschichte unterschieden, bei der jeweils Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht aufeinandertreffen. Absolute Personen stehen durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit, zum Beispiel Angehörige aus Königshäusern und berühmte Wissenschaftler. Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zählen meistens Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozessbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen soll nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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