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Gruppe (Parlament)



Eine Gruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter eines Parlamentes, die weniger Rechte als eine Fraktion besitzt.

Die Mindestzahl von Abgeordneten, die für die Bildung einer Gruppe erforderlich ist, sowie die Rechte der Gruppe sind in den Parlamenten unterschiedlich geregelt. Die rechtlichen Festlegungen finden sich in der Regel in der jeweiligen Geschäftsordnung des entsprechenden Parlaments, z.B. in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Parlamentarische Gruppen hat es in der Vergangenheit unter anderem im Deutschen Bundestag und in der Hamburgischen Bürgerschaft gegeben.






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