Mit der Regel von L'Hospital (auch L'Hôpital, sprich: [lopi'tal]) lassen sich in der Mathematik bestimmte Grenzwerte berechnen.
Die Regel ist benannt nach Guillaume François Antoine, Marquis de L'Hospital (1661-1704), der sie allerdings nicht selbst entdeckte, sondern aus einem Kurs von Johann Bernoulli übernahm, jenem abkaufte und 1696 in seinem Buch Analyse des infiniment petits pour l'intelligence des lignes courbes, dem ersten Lehrbuch der Differentialrechnung, veröffentlichte.
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Die Regel erlaubt es in vielen Fällen, den Grenzwert einer Funktion (für x?x0, x?x0+, x?x0- oder für x?±?) zu bestimmen, wenn sich der Funktionsterm so ausdrücken lässt, dass beim Erreichen der Grenze ein unbestimmter Ausdruck entsteht.
Im Standardfall, auf den sich alle anderen Anwendungen zurückführen lassen, geht es darum,
zu bestimmen, wobei sowohl
als auch
ist.
ist also ein ?unbestimmter Ausdruck? des Typs
.
Die Regel von L'Hospital besagt hier, dass

gilt, falls der Grenzwert auf der rechten Seite existiert.
Die rechte Seite dieser Gleichung wird sich häufig einfach berechnen lassen. Führt auch sie wieder auf einen ?unbestimmten Ausdruck?, so kann man darauf erneut die Regel von L'Hospital anwenden, was möglicherweise in endlich vielen Schritten zum Ziel führt.
Die Regel beruht darauf, dass sich Funktionen ?in der Nähe? einer Stelle x0 durch ihre Tangenten annähern lassen.
Ist (im ?Standardfall?)
, so lauten die Tangentengleichungen
und
. Ihr Quotient
ist also eine Näherung für
.
Eine Übersicht über die Funktionsterme, für die die Anwendung der Regel von L'Hospital in Frage kommt, ergibt sich aus den verschiedenen Typen von unbestimmten Ausdrücken. Darüber hinaus gilt die Regel stets auch dann, wenn
durch
oder
oder
ersetzt wird.
Sei I = ]a,b[ ein nichtleeres offenes Intervall und seien
differenzierbare Funktionen, die für
(x von unten gegen b) beide gegen 0 konvergieren oder beide bestimmt divergieren. Wenn
für alle
gilt sowie
für
gegen einen Wert c konvergiert oder bestimmt divergiert, so tut dies auch
. Analoges gilt, wenn man
überall durch
ersetzt.
Zu untersuchen ist die Konvergenz bzw. Divergenz von
. Dazu setzt man
und
. Es gilt
und
. Falls
für
konvergiert oder bestimmt divergiert, dürfte die Regel von L'Hospital angewandt werden. Nun gilt
für
.Somit ist die Regel von L'Hospital anwendbar, und mit dieser folgt die Konvergenz von
mit Grenzwert 0.
Zu untersuchen ist die Konvergenz bzw. Divergenz von
. Man setzt
und
. Es sind
und
beide bestimmt divergent. Falls
für
konvergiert oder bestimmt divergiert, dürfte die Regel von L'Hospital angewandt werden. Nun gilt
für
,d. h.,
ist bestimmt divergent. Daher darf die Regel von L'Hospital angewandt werden, und aus ihr folgt die bestimmte Divergenz
.
Nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, dass auch der Grenzwert
mit der Regel von L'Hospital zu bestimmen ist. Dazu wird zunächst
umgeformt, dann
. Zähler und Nenner divergieren hier bestimmt, mit
und
folgt
und
. Somit ist die Regel von L'Hospital anwendbar, und sie impliziert
. Aus der Stetigkeit der Exponentialfunktion folgt
.
Die beiden Warnbeispiele sollen folgende Sachverhalte verdeutlichen:
nicht existiert, kann
gleichwohl existieren. Die Regel
darf erst angewandt werden, wenn zuvor die Konvergenz oder bestimmte Divergenz von
nachgewiesen ist.Sei
und
. Für
liegt der Fall
vor. Die Regel von L'Hospital kann aber nicht angewandt werden, denn
ist für
unbestimmt divergent, da eine periodische Funktion vorliegt.
Trotz des Versagens der Regel von L'Hospital konvergiert
für
. Es ist nämlich offensichtlich
.
Wenn man den Grenzwert
berechnen möchte und die Taylorentwicklung von Nenner und Zähler um x0 kennt, ist es oftmals einfacher, den Grenzwert über den
-Kalkül zu bestimmen, als mehrfaches Anwenden der Regel von L'Hospital. Beispielsweise ist

für
.