Der Bayerische Architekturpreis wurde 2007 zum ersten Mal ausgelobt und soll Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in hohem Maß um die Baukultur in Bayern verdient gemacht haben. Der Preis ist nicht an die Realisierung eines konkreten Bauvorhabens gebunden, kann aber auch dafür vergeben werden.
Auslober des Bayerischen Architekturpreises sind die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Architektenkammer als gesetzliche Berufsvertretung aller Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten des Freistaats. Sie wollen mit dem Preis baukulturelle Anliegen in breiter Form würdigen und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die gebaute Umwelt stärken. Der Preis wird in einem Turnus von zwei Jahren an drei Persönlichkeiten vergeben. Jede der drei Auszeichnungen ist mit 10.000,- Euro dotiert. Einzelne, besonders herausragende Leistungen können zusätzlich mit dem Bayerischen Staatspreis für Architektur der Staatsregierung Bayerns ausgezeichnet werden.
Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung im Freistaat Bayern haben. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch ein ständig eingerichtetes, unabhängiges Kuratorium, das das baukulturelle Geschehen in Bayern laufend beobachtet. Ihm gehören Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, die selber Kulturschaffende sind oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen besonderen Bezug zur Kultur ? und damit auch zur Baukultur ? entwickelt haben.