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Recht auf Bildung



Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert.

Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, Chancengleichheit und Schulrecht.

Bildung ist wichtig für die Fähigkeit des Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz grundlegender Rechte anderer zu engagieren.

Das gilt gleichermaßen gemäß für alle diskriminierungsfrei (Artikel 2.2 IPwskR), insbesondere hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen Anschauungen, des Vermögens, der nationalen und sozialen Herkunft.

Der Pakt wurde am 19. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet und ist ein multilateraler (mehrseitiger) völkerrechtlicher Vertrag, der die Einhaltung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte garantieren soll.

[Bearbeiten] Zentrales Instrument

Dieses Menschenrecht ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, Chancengleichheit und Schulrecht. Bildung hierbei die Voraussetzung für die Fähigkeit des Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz grundlegender Rechte anderer zu engagieren.

[Bearbeiten] Überwachung

Dieses Grundrecht wird sowohl durch die UN-Menschenrechtskommission als auch durch den UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht.

Der UN-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz inspizierte in diesem Zusammenhang im Februar 2006 Deutschland (Hauptartikel: Bericht über den Deutschlandbesuch des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung).

[Bearbeiten] Rechtliche Einordnung in Deutschland

Deutschland hat den Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 9. Oktober 1968 unterzeichnet.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrücklich normiert. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung(smöglichkeiten) aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. Das elementare Grundprinzip der Menschenwürde verbietet es, Menschen Bildungschancen willkürlich vorzuenthalten. Das Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung verbietet es, Menschen wegen des Geschlechtes, der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung wegen beim Erwerb von Bildung zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Das beschlossene Diskriminierungsverbot nach dem Vermögen eines Menschen gemäß Artikel 2.2 IPwskR wurde jedoch seit der Unterzeichnung des Pakts 1968 bis heute nicht in Artikel 3 des Grundgesetzes umgesetzt.

Die Länderverfassungen schreiben teilweise weitergehende Rechte fest. So erlaubt z.B. die Verfassung des Landes Hessen die Erhebung von Schul- oder Hochschulgebühren nur, ?wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet?.

Zur Durchsetzung des Rechtes auf Bildung besteht in Deutschland Schulpflicht. Das Recht auf Bildung steht dadurch in einem Konflikt zum Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder. Insbesondere im Bereich der Sexualerziehung lehnen Eltern teilweise die Forderung der Staates auf Aufklärung ab und fordern ein Recht, ihre Kinder vor der Konfrontation mit ihrer Sexualität zu "schützen". In extremen Fällen führt dies zur Schulverweigerung. Um dennoch eine fachliche Bildung der Kinder zu ermöglichen, wird in diesen Fällen teilweise die Legalisierung des Homeschooling gefordert. Ein prominenter Vertreter dieser Forderung war Vernor Muñoz, der die Zulassung des Homeschooling forderte.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise


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