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Aufhebung
Aufhebung
bezeichnet im Rechtswesen unter anderem die Rückgängigmachung einer Entscheidung, siehe
Aufhebung (Verwaltungsakt)
Aufhebung (Ehe)
ist ein Schlüsselbegriff in Hegels Philosophie, siehe Dialektische Aufhebung
Diese Seite ist eine
Begriffsklärung
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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