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Teilzahlungsgeschäft



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Ein Teilzahlungsgeschäft ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer (Unternehmer) eine Sache liefert und der Käufer (Verbraucher) den Kaufpreis in Teilleistungen (Raten) entrichtet (Legaldefinition in § 499 Abs. 2 BGB).

Bei Teilzahlungsgeschäften gelten einige Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers, nämlich die in § 501 BGB genannten Vorschriften und § 502, § 503 und § 504 BGB.

Die genannten Schutzvorschriften gelten aber dann nicht, wenn ein Ausnahmefall nach § 499 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 491 Abs. 2 und 3 BGB vorliegt, etwa wenn der Barzahlungspreis 200 Euro nicht übersteigt.

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