Der Regierungsbezirk Stralsund gehörte zur preußischen Provinz Pommern und bestand von 1816 bis 1932.
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Der Regierungsbezirk Stralsund war als einer von drei pommerschen Regierungsbezirken im Jahre 1818 gebildet worden. Er umfasste das 1815 an Preußen gefallene Schwedisch-Pommern (Neuvorpommern und Rügen). In der rechtlichen Sonderstellung dieses Landesteils ist auch der Grund für die Einrichtung des damals kleinsten Regierungsbezirks des Gesamtstaates zu sehen. Anders als die übrige Provinz Pommern galten hier weder das Allgemeine preußische Landrecht noch die in der Zeit der so genannten Stein-Hardenbergischen Reformen erlassenen Gesetze und Ordnungen (z. B. Städteordnung von 1808). Eine Angleichung der rechtlichen Verhältnisse erfolgte erst allmählich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und war schließlich mit der Einführungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 1. Januar 1900 weitgehend vollendet. Aber in bestimmten Bereichen bestanden noch weiterhin Sonderrechtsformen, die es sonst nirgendwo in Preußen und Deutschland gab und die noch auf die Zeit der schwedischen Herrschaft zurück gingen, z. B. das so genannte Tertialrecht. Deshalb bestand das 1802/03 aus Wismar über Stralsund nach Greifswald verlegte Tribunal auch noch unter der Bezeichnung Oberappellationsgericht Greifswald als letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit für den Regierungsbezirk bis 1848 weiter.
Die erste Regierung wurde am 5. Januar 1818 vom Oberpräsidenten der Provinz Pommern, Johann August Sack, in ihr Amt eingeführt. Vorausgegangen war eine mehrjährige Diskussion um den Status des Landes. Dabei schälten sich drei Optionen heraus:
1. Bildung einer eigenen Provinz Neuvorpommern und Rügen
2. Bildung eines eigenen Regierungsbezirkes innerhalb der Provinz Pommern
3. sofortige Eingliederung in den bereits bestehenden Regierungsbezirk Stettin
Der Einspruch der Kreise und Städte gegen die Bildung des Regierungsbezirks beim König wurde abgewiesen. Das preußische Besteuerungssystem wurde aber erst nach einer königlichen Kabinettsorder vom 19. November 1821 in Neuvorpommern eingeführt.[1]
Wegen seines geringen Umfangs zählte der Regierungsbezirk Stralsund zu denjenigen preußischen Verwaltungsbereichen, die von Anfang zur Disposition standen. Nur wenige Jahre nach seiner Bildung diskutierte man schon wieder über seine Auflösung. Letztlich war es die oben beschriebene rechtliche Sonderstellung, die das immer wieder verhinderte. Erst am 1. Oktober 1932 wurde er mit dem Regierungsbezirk Stettin vereinigt.
"Der Stralsunder Regierungs-Bezirk ist in vier Kreise getheilt, wovon drei nach den Städten, worin die Landräthe ihren Sitz haben, ihren Namen führen. Der vierte aber nach der Insel Rügen, aus der er allein besteht. Neu-Vorpommern hat die drei Kreise: Franzburg, Grimmen, Greifswald. Rügen bildet den Kreis Rügen.
In kirchlicher Hinsicht ist der Regierungs-Bezirk in Eilf Superintendenturen getheilt, wovon drei der Franzburger Kreis, zwei der Grimmer Kreis, drei der Greifswalder Kreis und drei die Insel Rügen umfaßt.
Alle Kirchspiele sind evangelisch. Nur in Stralsund ist eine katholische Kirche, zu der sich alle Katholiken im Regierungs-Bezirke halten."[2]
Im Jahre 1900 bestand der Regierungsbezirk Stralsund aus einem Stadtkreis und vier Landkreisen. Er umfasste ein Gebiet von 4.010,88 km², auf das sich 873 Städte und Gemeinden verteilten und in dem 216.340 Einwohner lebten.
Im Jahre 1925 lebten im Gebiet des Regierungsbezirkes Stralsund 246.941 Einwohner.
1925 wurde der Sitz des Landratsamtes des Kreises Franzburg nach Barth verlegt. Seit dem 1. Februar 1928 führte der Kreis die offizielle Bezeichnung "Franzburg-Barth".
Ab 1946 war Stralsund noch Sitz des aus dem Landkreis Franzburg-Barth nahezu unverändert hervorgegangenen Kreises Stralsund, aus dessen östlichem Teil 1952 der Kreises Stralsund im Bezirk Rostock der DDR gebildet wurde.
Nach 1990 wurde der nun im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegende Kreis Stralsund aufgelöst und mit Nachbarkreisen in den Landkreis Nordvorpommern integriert.
Die Hansestadt Stralsund selbst ist heute kreisfreie Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.