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Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts



Basisdaten
Titel: Geschäftsordnung des
Bundesverfassungsgerichts
Abkürzung: GOBVerfG
Rechtsmaterie: Staats- und Verfassungsrecht
FNA: 1104-1-4
Erlassen
aufgrund von:
§ 1 Abs. 3 BVerfGG
Verkündungstag: 15. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2529)
Inkrafttreten: 1. Januar 1987 (vgl. § 70 GOBVerfG)
Letzte Änderung
durch: 1)
Art. 1 Bekanntmachung vom
7. Januar 2002 (BGBl. I S. 1171)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG) ist die aufgrund von § 1 Abs. 3 BVerfGG erlassene Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Sie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (§ 69 GOBVerfG).

Die GOBVerfG ist in zwei Teile unterteilt: Teil A enthält Vorschriften zur Organisation und Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts (§§ 1-19), Teil B enthält verfahrensergänzende Vorschriften (§§ 20-70). Letzterer ist nochmals unterteilt in 10 Titel: Sie enthalten verfahrensergänzende Vorschriften

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

Der Text der GO ist abgedruckt in:

[Bearbeiten] Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!





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