Der preußisch-deutsche Landkreis Ratibor bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.
Der Landkreis Ratibor umfasste am 1. Januar 1945:
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Seit 1742 gehörte das ehemalige Herzogtum Ratibor zum Königreich Preußen.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungsbezirk Oppeln. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Hultschin und Ratibor. Das Landratsamt war in Ratibor.
Zum 1. Januar 1818 wurde aus Teilen der Kreise Ratibor, Pleß und Tost und der neue Kreis Rybnik gebildet.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Mit dem 1. April 1904 schied die Stadtgemeinde Ratibor aus dem Verband des Kreises Ratibor aus und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Ratibor wurde jetzt als Landkreis bezeichnet. Am 1. April 1910 erfolgte die Eingliederung der Landgemeinde Plania und des Gutsbezirks Plania aus dem Landkreis Ratibor in den Stadtkreis Ratibor.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 wurde das Hultschiner Ländchen vom Deutschen Reich abgetrennt und ohne Volksabstimmung der Tschechoslowakei zugeschlagen.
Am 1. Januar 1921 vergrößerte die Landgemeinde Ober Neuland aus dem Landkreis Ratibor den Stadtkreis Ratibor.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 traten umfangreiche Grenzänderungen in Kraft:
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ratibor entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.
Zum 15. April 1939 wurde das ?Hultschiner Ländchen? aus den sudetendeutschen Gebieten wieder mit dem Landkreis Ratibor vereinigt.
Am 20. November 1939 trat der Landkreis Rybnik (teilweise, und zwar die 1922 abgetretenen Teile des damaligen Landkreises Ratibor östlich des Unterlaufs der Oder) zum Landkreis Ratibor.
Damit entsprach der Umfang des Landkreises Ratibor etwa wieder dem von 1914.
Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Ratibor gehörte zum Regierungsbezirk Oppeln in der Provinz Oberschlesien.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Das Hultschiner Ländchen wurde wieder Teil der Tschechoslowakei, der Rest des Kreisgebietes trat danach unter polnische Verwaltung.
Der Kreis Ratibor gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Hultschin und Ratibor, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.
Im ?Hultschiner Ländchen? galt das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 bereits wieder seit dem 20. November 1938, also vor der Eingliederung dieses Gebietes in den Landkreis Ratibor.
Nach dem Überfall auf Polen wurde auch allen Gemeinden des Landkreises Rybnik, die (wieder) zum Landkreis Ratibor geschlagen worden waren, am 26. Januar 1940 die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
1936-1939 fanden im Kreis Ratibor umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da einige Ortsname "eingedeutscht werden sollten", lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, andere Ortsnamen blieben erhalten, zum Beispiel:
Auch die neuen Ortsnamen für das ?Hultschiner Ländchen? und den am 26. Oktober 1939 eingegliederten Kreisteil östlich der Oder waren bereits festgelegt.
Kriegbedingt ist es aber zu förmlichen Umbenennungen nicht mehr gekommen.