Bei einem Auszahlungsplan (oder Entnahmeplan) kann sich der Anleger aus seinem Investmentvermögen, das in der Regel eine bestimmte Höhe haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt; eine ewige Rente).
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Bei der Entnahme bleiben etwaige steuerliche Auswirkungen unberücksichtigt. Je nach Einkommenssituation und Freibeträgen muss die monatliche bzw. jährliche Entnahme versteuert werden.
Die Entnahme findet jeweils vorschüssig (zum 1. des Monats) statt.
Die Entnahme findet jeweils vorschüssig (zum 1.1. eines jeden Jahres) statt. Das Kapital verzehrt sich nicht, sondern bleibt in voller Höhe bestehen.
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