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Mündelsicher



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Mündelsicher sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind, das heißt, dass die Geldanlage davor geschützt ist, dass durch Insolvenz des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt, und bei Wertpapieren zusätzlich, dass diese auch selbst vor Verlusten (z. B. Kursschwankungsrisiken) geschützt sind. Der Gesetzgeber erklärt Anleihen explizit als mündelsicher. Eine Vermögensanlage in mündelsichere Papiere bzw. Konten wird vom Gesetzgeber für von einem Vormund, Pfleger oder Betreuer verwaltete Vermögen eines Mündels vorgeschrieben (§ 1806 ff. BGB). Siehe hierzu Mündelgeld.

Als Mündelsicher gelten aufgrund der Rechtsgrundlage § 1807 BGB nur die dort genannten Vermögensgegenstände. Andere Vermögensgegenstände können von dem Amtsrichter bei dem Familiengericht im Einzelfall als gleichwertig anerkannt werden, § 1811 BGB. Einzelfall heißt, dass z.B. dem Betreuer eines sehr reichen Mündels auch die Anlage in riskanteren Vermögensgegenständen erlaubt wird, die bei einem anderen Mündel abgelehnt werden würde.

Bei den genannten mündelsicheren Anlagen handelt es sich um sehr konservative Anlageformen, die in der Regel keine hohen Zinszahlungen erwarten lassen. Oft ist die Verzinsung dieser Anlagen geringer als der Kaufkraftverlust durch Inflation. Dann ist der Erhalt der realen Kaufkraft des Vermögens mittel- bis langfristig stark gefährdet. Daher gestattet § 1811 BGB dem Betreuer eine andersartige Geldanlage nach vorheriger Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, z.B. in Aktien oder Wertpapierfonds (meist in Rentenfonds). Positive Entscheidungen deutscher Gerichte zu Investmentfonds als Anlageform für Mündelgelder zeigen detaillierte Listen des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI).[1]

Ehrenamtlich verwaltete Mittel von Vereinen und Ortsgruppen, oder kirchlichen und kleinen politischen Gemeinden, sollen in der Regel mündelsicher angelegt werden, um Risiken zu vermeiden, die aus mangelnder Fachkenntnis der Verantwortlichen resultieren könnten.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. ? BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: Mündelsichere Investmentfonds
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