Der umgangssprachliche Begriff Zwangsmaßnahme bezeichnet unter anderem:
im Rechtswesen Maßnahmen des Staates zur Beeinflussung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit von natürlichen oder juristischen Personen, siehe Zwangsmittel und Unmittelbarer Zwang
in der Medizin eine unter bestimmten Umständen gegen den Willen eines Menschen durchgeführte therapeutische Maßnahme, siehe Unterbringung
im Völkerrecht eine militärische Mission nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, siehe Friedenserzwingung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.