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Mittagsruhe



Die Häusliche Mittagsruhe verlangt eine Einschränkung lärmintensiver Tätigkeiten zur Mittagszeit, die je nach lokaler Vereinbarung zwischen 12 und 15 Uhr definiert wird. Sie ist mit der spanischen Siesta verwandt und dient in ihrem Grundgedanken dem ungestörten Mittagsschlaf.
Gartenarbeiten wie Schreddern, Sägen oder benzinbetriebenes Rasenmähen sowie laute Handwerksarbeiten, etwa unter Verwendung einer elektrischen Kreissäge oder eines Bohrhammers, sollten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland ist die Mittagsruhe nicht einheitlich geregelt sondern nur auf Länderebene. In Berlin und Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel keine Mittagsruhe.

Außerdem kann die Mittagsruhe im Mietvertrag, der Hausordnung oder durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung geregelt sein, betrifft aber im Allgemeinen nur Privatpersonen. Hartnäckige Verstöße können von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.

[Bearbeiten] Siehe auch






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