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Unternehmensgesetzbuch



Basisdaten
Titel: Unternehmensgesetzbuch
(Handelsgesetzbuch)
Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche
Vorschriften für Unternehmen
(Unternehmensgesetzbuch - UGB)
Abkürzung: UGB (HGB)
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Fundstelle: dRGBl. S 219/1897
Inkrafttretedatum: 1. Jänner 2007 (HGB: 1. März 1939)
Letzte Änderung: 2008
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Allgemeines
  • 2 Gliederung
  • 3 Rechtsquellen (Rechtsnormen)
  • 4 Siehe auch
  • 5 Weblinks

[Bearbeiten] Allgemeines

Mit 1. Jänner 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), BGBl I Nr 2005/120 in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt. Die wesentliche Änderung ist, dass an die Stelle des Begriffs des Kaufmanns der bereits vorher im Konsumentenschutzgesetz verwendete Begriff des Unternehmers als Normadressat tritt. Es wird mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG 2008), das mit 2009 gültig wird, nocheinmal angepasst

Im Unterschied zum HGB ist das UGB wieder mit dem ABGB und den österreichischen Rechtsgrundsätzen leichter vereinbar. Das deutsche HGB wurde nach dem ?Anschluss? Österreichs 1938 an Stelle des Allgemeinen Handelsgesetzbuches (AHGB) gesetzt und durch die Einführungsverordnung (EVHGB) mit dem ABGB kompatibel gemacht. Dabei wurde durch die EVHGB das österreichische Recht im Geltungsbereich des Handelsrechts verdrängt und Grundsätze des BGB angewandt.

Durch die Novellierung werden in Zukunft die grundsätzlichen sachenrechtlichen Regelungen wie auch Grundsätze des Schuldrechts wiederum im ABGB (wie etwa gutgläubiger Eigentumserwerb oder Schadenersatz) reintegriert sein.

[Bearbeiten] Gliederung

Das Unternehmensgesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher:

[Bearbeiten] Rechtsquellen (Rechtsnormen)

Neben dem UGB als zentrales Gesetz des Unternehmensrechts sind Gesetze in folgenden Bereichen von Bedeutung:

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!





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