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Chilgeojiak



Quellenangaben
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Koreanische Schreibweise
Hangeul: ????
Hanja: ????
Revidiert: Chilgeojiak
McCune-R.: Chilg?jiak

Chilgeojiak [c?ilg??iak] bedeutet wörtlich 'Sieben Schlechtigkeiten zum Verstoßen'. Die Person, die es zu vertoßen gilt, ist die Ehefrau. Chilgeojiak ist eine Art Moralkodex aus vergangener Zeit für die Ehefrau in Korea, aber auch in China, von wo her diese Sitte nach Korea kam. Die Gesellschaft der Joseon-Dynastie war durch und durch von der Morallehre des Konfuzianismus beeinflusst. Besonders die Oberschicht Yangban hielt an dieser Moral fest, die jedem Menschen sowohl Gebote als auch Verbote vorschreibt. Chilgeojiak waren Verbote, die die männliche Yangban-Gesellschaft sanktionierte und die jede Ehefrau zu beachten hatte. Die 'Sieben Sünden zum Verstoßen' sind:

  1. Ungehorsam gegen Schwiegereltern
  2. Kinderlos
  3. Untreu
  4. Eifersüchtig
  5. Unheilbar krank
  6. Geschwätzig
  7. Diebisch

In drei bestimmten Fällen war das Verstoßen der Ehefrau untersagt, um die betroffene Frau vor einem zu harten Schicksal zu schützen:

  1. falls vor mehr drei Jahren der Ehemann die Trauerfeier seiner Eltern gemeinsam mit seiner Frau vollendet hat.
  2. falls der Haushalt des Ehemannes, der vor der Heirat ärmlich gewesen war, aber nach der Heirat reich geworden ist.
  3. falls nach dem Verstoß die Ehefrau keine Bleibemöglichkeit hat.

Wenn man sie vor dem Hintergrund der feudalen und patriarchalischen Gesellschaft liest, ist es klar, dass sie nicht willkürlich gestellt worden sind. Sie könnten im allgemeinen als menschliche Laster ausgelegt werden. Wenn man sie andererseits aus heutiger sozial-politischer Sicht betrachtet, sind sie, absegehen von dem letzten Punkt, frauenfeindlich und zuweilen brutal im Falle der kinderlosen oder schwer kranken Frau. Diese Verstoßungsgründe haben manch Ehemännern als Vorwand dienen können, um ihre unliebsam gewordene Ehefrau loszuwerden und anschließend eine neue nach Hause zu führen.

Denn der Ehemann konnte sich von seiner Frau offiziell nicht scheiden lassen, geschweige denn die Frau von ihrem Ehemann. Da diese Maßregeln jedoch nicht als verbindlich galten - sie standen nicht im Gesetzbuch -, war das Problem weitgehend Familienangelegenheit. Das Schicksal der betroffenen Frau hing davon ab, welche Entscheidung ihr Ehemann und dessen Familie trafen. Wenn es so weit kam, wurde das Problem von der Familie des Mannes und der Frau geregelt, wobei die Familie der Frau die Entscheidung des Gegenübers akzeptierte und ihre Tochter zurückholte.

Diese Maßregeln gibt es heute in Korea nicht mehr. Doch ist die heutige Gesellschaft Koreas nicht ganz frei von diesem vermeintlichen 'Sündenregister'. Widerspenstige Frauen werden nicht gern gesehen, ebenso wenig eifersüchtige und geschwätzige Frauen.






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