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Hoheit (Adelsprädikat)
Hoheit ist ein Adelsprädikat, das insbesondere (männlichen und weiblichen) Herzogen zustand. Im deutschsprachigen Raum sind folgende Abstufungen zu unterscheiden:
- Kaiserliche und Königliche Hoheit für
- die Erzherzöge von Österreich
- den Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen 1871-1918
- Kaiserliche Hoheit für
- Königliche Hoheit für
- Großherzöge
- den Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha
(Dieses Prädikat war umstritten. Als Herzog hatte der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha eigentlich nur ein Anrecht auf das Prädikat "Hoheit". Da einige Coburger Herzöge aber gleichzeitig auch Prinzen von Großbritannien und Irland waren, leitete sie den Anspruch auf die "Königliche Hoheit" von diesem ausländischen Titel ab.)
- die Chefs kurfürstlicher und herzoglicher Häuser
- Kinder von Königen
- Geschwister von Königen
- morganatische Ehepartner von Königen (bei entsprechender Verfügung)
- Kinder bestimmter Großherzöge
- Großherzogliche Hoheit für
- Kinder von Großherzögen
- Schwestern von Großherzögen
- Hoheit für
- Herzoge
- Geschwister von Königen
- Kinder von Großherzögen, Herzogen und Fürsten
- bestimmte Angehörige der Häuser Oldenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach
- Entsprechungen in anderen Sprachen lauten Highness (englisch), Altesse (französisch), Altezza (italienisch) und Alteza (spanisch). Im Bewusstsein geblieben ist das Adelsprädikat nicht zuletzt durch Thomas Manns Roman Königliche Hoheit von 1909.
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